GBH

Hitze: Priorität für Gesundheit

Gewerkschaft Bau-Holz Tirol appelliert angesichts nächster Hitzewelle: Gesundheit der Beschäftigten muss Priorität haben! Knapp 3.400 Hitzestunden im Jahr 2023
In Tirol ist die nächste Hitzewelle prognostiziert – was bei den einen für Freude sorgt, führt bei den anderen zu einer großen Herausforderung. „Ich appelliere an die Arbeitgeberseite, die Beschäftigten nicht ungeschützt der enormen Hitzebelastung auszusetzen und ihnen Hitzefrei zu ermöglichen!“, so Christian Hauser, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz Tirol.  
 
Die sogenannte Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius im Schatten gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius im Schatten gilt die Hitzefrei-Regelung. Die Entscheidung, Hitzefrei ab 32,5 Grad Celsius zu ermöglichen, liegt beim Arbeitgeber beziehungsweise dessen Beauftragten. „Dabei handelt es sich in der Regel um einige Stunden am Nachmittag und nicht um den ganzen Tag“, betont Hauser. Er warnt davor, die gesundheitlichen Risiken, die extreme Hitze in sich birgt, zu unterschätzen. 
 
„Bauarbeiter sind die Hitzeopfer Nummer eins unter den Berufsgruppen. Schwere körperliche Arbeit in praller Sonne kann schnell zu Kreislaufzusammenbrüchen oder Schlimmerem führen. Wir appellieren daher an die Arbeitgeber, die Gesundheit ihrer Beschäftigten nicht unnötig aufs Spiel zu setzen und von der Hitzefrei-Regelung Gebrauch zu machen“, so der Gewerkschafter.
 
Schlechtwetter-Entschädigung in Tirol von über 33.000 Euro
 
Im Vorjahr wurde die Hitzefrei-Regelung in Tirol für 1.170 Arbeitnehmer:innen in 206 Betrieben in Anspruch genommen, 3.395,5 Stunden wurden eingereicht, 3.136,5 Stunden schlussendlich genehmigt. Das entsprach einer Schlechtwetter-Entschädigung von 33.412,32 Euro. 
 
Zum Schutz der Beschäftigten wurde die Hitzefrei-Regelung vereinbart, diese gilt ab einer Temperatur von 32,5 Grad Celsius. Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für die Arbeiter:innen. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der Bauarbeiter Urlaubs- und Vorsorgekasse (BUAK) refundiert.
 
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

21. Ordentlicher Gewerkschaftstag der GBH

Wann23. bis 24. Oktober 2024 WoWien
GBH und Social Media