GBH

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist eine einseitige (d.h. ohne Einverständnis des anderen Vertragspartners) empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie ist meist an keine Form gebunden, kann also auch mündlich, wird aber in der Regel schriftlich erfolgen.

Die GBH berät in allen Fragen im Zusammenhang mit einer Kündigung. Da Fristen einzuhalten sind, die aufgrund unterschiedlicher Rechtsquelle, Gewerbeordnung, Kollektivvertrag, Arbeitsvertrag, unterschiedlich sein können, bitte unverzüglich mit der GBH Kontakt aufnehmen, wenn du gekündigt wurdest, selbst kündigen willst oder wenn dir eine einvernehmliche Lösung des Dienstverhältnisses angeboten wird. Die GBH hat für Mitglieder die Möglichkeit, Kündigungen anzufechten (siehe auch Kapitel "Kündigungsanfechtung)!

Eine der am häufigsten gestellten Fragen ist, ob einem während des Krankenstands die Kündigung ausgesprochen werden kann. Die Antwort lautet: Ja!
 

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

21. Ordentlicher Gewerkschaftstag der GBH

Wann23. bis 24. Oktober 2024 WoWien
GBH und Social Media