GBH

Was ist eine Probezeit?

Es gibt keine automatische Probezeit. Sie kann, muss aber nicht vereinbart werden.

Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis von beiden Seiten jederzeit und fristlos aufgelöst werden. Lediglich eine Auflösung aus diskriminierenden Gründen im Sinne des Gleichbehandlungsrechts ist unzulässig.

Die Probezeit darf maximal 1 Monat betragen. Ist ein längerer Zeitraum vereinbart, nimm´ zur Wahrung deiner Rechte mit der GBH Kontakt auf!

In der Regel gilt bei einer z.B. dreimonatigen "Probezeit" der erste Monat als Probemonat, die übrigen zwei Monate als befristetes Dienstverhältnis.
Auch Kollektivverträge können Bestimmungen zur Probezeit enthalten.

 

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

21. Ordentlicher Gewerkschaftstag der GBH

Wann23. bis 24. Oktober 2024 WoWien
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