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Worauf muss ich achten, wenn ich Überstunden leiste?

Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes können Überstunden geleistet werden. In der Regel darf die tägliche Arbeitszeit aber 10, die wöchentliche 50 Stunden (im Durchschnitt 48 Stunden) nicht überschreiten.

Die Berechnung des Entgelts für Überstunden ist gesetzlich geregelt; viele Kollektivverträge haben allerdings günstigere Bestimmungen. Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass Überstunden durch Zeitausgleich konsumiert werden, wobei eine Überstunde mit 50-prozentigem Zuschlag 1,5 Stunden an Zeitausgleich und eine Überstunde mit 100-prozentigem Zuschlag 2 Stunden an Zeitausgleich ausmacht.

Wenn im Dienstvertrag oder Dienstzettel ein Überstundenpauschale vereinbart ist, bedeutet dies, dass Überstunden, welche geleistet werden, im Ausmaß dieses Pauschales abgegolten sind. Werden allerdings regelmäßig mehr als die vereinbarten Überstunden geleistet, sind die über das Pauschale hinausgehenden Stunden gesondert zu honorieren.

Viele Kollektivverträge habe individuelle Arbeitszeitmodelle mit Bandbreiten und Durchrechnungszeiträumen, welche von allgemein gültigen Zuschlagsnormen abweichen! Informationen dazu gibt´s beim Betriebsrat oder in der GBH-Landesgeschäftsstelle!
 

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