GBH

Wann kann die Winterfeiertagsvergütung bezogen werden?

Die Auszahlung des ersatzweisen Anspruchs auf Winterfeiertagsvergütung erfolgt automatisch auf das jeweils gesicherte Konto des/der Arbeitnehmer/in.

Da die Verrechnung der Monate, in die die Winterfeiertage fallen, erst Ende Februar erfolgt, findet die Anweisung bis spätestens 15. März nach den Winterfeiertagen statt.

Es ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich.

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