GBH

Die Hitzeregelung - Temperaturabfrage

Seit Sommer 2013 ist es möglich, bei der BUAK um Refundierung von Schlechtwetterentschädigung aufgrund von Hitze, also Temperaturen von über 35,0°C gemessen nach den WMO-Kriterien, einzureichen.

Eine Messung nach den oben genannten Kriterien kann durch den Betrieb nicht vorgenommen werden. Deshalb bietet die BUAK Firmenverantwortlichen und BetriebsrätInnen eine Temperaturabfrage von der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) an, deren Daten dann auch für die Wetterprüfung durch die BUAK herangezogen werden.

Das Messintervall beträgt 10 Minuten und wird aktuell angezeigt.

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