GBH

Nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension

FPÖ, ÖVP und NEOS verhindern Gleichstellung und somit Aufnahme der Jahrgänge 1954-1957 in die abschlagsfreie Pension
Zahlreiche Anrufe und persönliche Gespräche waren mit ein Auslöser, warum der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Bau-Holz Abg. z. NR mit einem Abänderungsantrag auch jene Jahrgänge in die Regelung holen wollte, die nach Abschaffung der „Hacklerregelung“ mit bis zu 12,6 Prozent Abschlägen bestraft wurden. Für Muchitsch war klar, dass dieses Gesetz erweitert werden muss. Leider sehen das FPÖ, ÖVP und NEOS anders und haben sich gegen eine Gleichstellung dieser Jahrgänge ausgesprochen und den Antrag von Muchitsch abgelehnt. 
 
Wie schaut die Bestimmung jetzt genau aus
  • Die Bestimmung tritt mit 1.1.2020 in Kraft und gilt daher für alle Pensionsantritte ab 1.1.2020
  • Egal, ob Alterspension, Invaliditätspension oder Schwerarbeitspension – Voraussetzung: 45 Beitragsjahre
  • Betroffen davon sind ASVG-Versicherte, Bauern und Selbständige – nicht aber Beamte.
  • Angerechnet werden 60 Monate Kindererziehungszeiten, sodass für Frauen 480 Beitragsmonate erforderlich sind.
 
Muchitsch: „Gerne hätte ich den vielen Menschen, die sich bei uns gemeldet haben, mitgeteilt, dass unser Antrag durch ist und auch sie von einer abschlagsfreien Pension profitieren. Wir wollten auch jene Jahrgänge, die nach Abschaffung der „Hacklerregelung“ mit bis zu 12,6 % Abschlägen in Pension gehen mussten, in die neue Regelung aufnehmen. Immerhin sind 49.000 Menschen von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Wir wollten, dass es hier nicht zu haarsträubenden Ungerechtigkeiten kommt. Außerdem wollten wir auch, dass die Präsenz- und Zivildienstzeiten mit eingerechnet werden. Aber für unseren Abänderungsantrag gab es leider keine Mehrheit. Echt schade!“
 
FPÖ, ÖVP und NEOS haben damit eine Gleichstellung mit den Jahrgängen 1954 bis 1957 verhindert und auch einer Anrechnung der Präsenz- und Zivildienstzeiten nicht zugestimmt.
 
Muchitsch ließ aber nicht locker. Leider wieder ohne Erfolg. 
 
Deshalb hat er einen Entschließungsantrag eingebracht, der vorsieht:
 
  • Gleiche Regelung auch für Beamtinnen und Beamten und für definitiv gestellte Post- und Bahnbedienstete
  • Neubemessung der Pensionen mit 1.1.2020 für alle Jahrgänge, die trotz Vorliegen der Voraussetzungen mit bis zu 12,6 % Abschlägen in Pension gegangen sind
  • Einbeziehung des Präsenz- und Zivildienstes in die 540 Beitragsmonate
 
Auch dazu hat es keine Mehrheit gegeben.
 
Muchitsch abschließend: „FPÖ, ÖVP und NEOS verhindern damit, dass Beamtinnen und 
Beamte ebenfalls mit 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen können. Sie verhindern, dass Präsenz- und Zivildienstzeiten angerechnet werden. Sie verhindern, dass den Jahrgängen 1954 bis 1957 die Abschläge gestrichen und damit die Pension ab 1.1.2020 bei 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei ausbezahlt werden kann.
 
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

21. Ordentlicher Gewerkschaftstag der GBH

Wann23. bis 24. Oktober 2024 WoWien
GBH und Social Media