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Aktion 20.000: Wie geht es weiter?

Fakten, Zahlen, Beschlüsse

Arbeitsmarkt / Arbeitslosigkeit / Nationalrat / FSG / Muchitsch
 
04.07.2019, 10:54 | OTS0070 | Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter


 
Aktion 20.000: Wie geht es weiter?


Fakten, Zahlen, Beschlüsse


(Wien/OTS) - Die Aktion 20.000 war von Anfang sehr erfolgreich. Gefördert wurden Arbeitsplätze bei Gemeinden, gemeinnützigen Organisationen und sozialen Unternehmen. ÖVP und FPÖ beschlossen im Dezember 2017, diese Beschäftigungsmaßnahme mit Juni 2019 auslaufen zu lassen. Eine Evaluierung wurde zwar versprochen, hat jedoch nie stattgefunden. 


Mit Jänner 2018 waren knapp 5.000 Personen in dieser Beschäftigungsmaßnahme. Mit Juni 2019 war es noch 3.828.


Weitere Zahlen zur aktuellen Situation am Arbeitsmarkt: 
  Arbeitslose über 50: 92.411
  Arbeitslose über 50 mit niedrigen Arbeitsmarktchancen: 72.103


Am 3. Juli wurde auf Antrag von Sozialsprecher und Baugewerkschaftschef, Abg. z. NR Josef Muchitsch mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und JETZT eine Fristsetzung gesetzt. Die Behandlung im Parlament muss bis spätestens September erfolgen. 


Der Originaltext aus dem Antrag: Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG), BGBI. Nr. 315/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGB!. I Nr. 100/2018, wird wie folgt geändert: 1. § 13 wird folgender Absatz 5 angefügt: ,,(5) Dienstgebern, die vor dem 1. Juli 2019 Personen im Rahmen der Aktion 20.000 beschäftigt haben, kann für maximal 12 Monate eine weitere Förderung durch das Arbeitsmarktservice gewährt werden, wenn sie die betreffende Person nach dem 30. Juni 2019 weiter beschäftigen. Die Beihilfe beträgt pro Beschäftigungsmonat ein Zwölftel von 17.000 €, maximal jedoch die Höhe, die seitens des Arbeitsmarktservice im Rahmen einer Eingliederungsbeihilfe gewährt würde. Die Obergrenze für die Bedeckung dieser Beihilfen aus dem für Leistungen nach dem AIVG vorgesehenen Aufwand beträgt in den Jahren 2019 und 2020 jeweils 10 Mio. €." 2. Dem § 10 wird folgender Abs. 70 angefügt: ,,(70) § 13 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. xxx/2019 tritt mit 1. Juli 2019 in Kraft."


Begründung: Die Beschäftigungssituation von Menschen über 50 ist verbesserungsbedürftig. Die Aktion 20.000 hat versucht, hier gegenzusteuern. Die Aktion 20.000 ist am 30. Juni 2019 ausgelaufen, die Ergebnisse der Evaluierungen liegen noch nicht vor. Arbeitgeber, die über den Förderzeitraum hinaus ältere MitarbeiterInnen beschäftigen, sollen eine Förderung erhalten. Diese ist mit der Höhe des Aufwandes, welcher der Arbeitslosenversicherung bei Arbeitslosigkeit einer älteren Person entsteht, (ALG/NH plus SV - Beiträge), begrenzt


Muchitsch abschließend: „Unser politischer Auftrag ist es, so vielen Betroffenen wie möglich eine Chance auf einen Job zu geben. Alle, die unverschuldet in die Langzeitarbeitslosigkeit schlittern, haben sich diesen Respekt und unsere volle Unterstützung verdient. Wir lassen ältere Arbeitslose nicht im Stich!“


Rückfragehinweis:
FSG - Bau Holz
Pressesprecher
Thomas Trabi
0664 614 55 17

 

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